Klassik-Bürgschaft für Contracting-Unternehmen
Contracting-Vorhaben von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sind aufgrund der hohen Erstinvestitionen oft nur schwer umsetzbar. Im Rahmen unserer Klassik-Bürgschaft soll es Contractoren und Contracting-Nehmern erleichtert werden Contracting-Vorhaben zu finanzieren. Hierbei können Bankmittel bis zum aktuellen Bürgschaftshöchstbetrag von 2,5 Mio. € (inkl. Bestandsengagements) verbürgt werden.
Das bundesweite Pilot-Programm EnergieSparContracting war bis zum 31.12.2017 befristet.
Zielkunden sind Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, zum Beispiel:
- Contractingunternehmen
- Architekten
- Ingenieure
- Contractingnehmer
Gefördert wird insbesondere:
- die Investitionsfinanzierung (Investitionsdarlehen und Leasing-Finanzierungen) des Contractinggebers
- ein Vertragserfüllungsaval des Contractors
- ein Vertragserfüllungsaval des Contractingnehmers
- Es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU.
- Der Firmensitz oder der Investitionsort befindet sich in Hamburg.
- Es handelt sich um ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Geschäftskonzept.
- Laufzeit: max. 15 Jahre
- Sämtiche Entgelte siehe Preis- und Konditionenverzeichnis
- Bürgschaftswünsche können formlos an die Hausbanken gerichtet werden.
- Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank.
- Das Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert.
- eAntrag und weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie gern unsere Downloadfunktion für erforderliche Dokumente und ausführlichere Produktinformationen:
Erforderliche Dokumente für das beantragende Unternehmen:
- De-minimis-Erklärung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat
- SCHUFA-Erklärung
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
- Erfassungsbogen zur Ermittlung des BG-Arbeitsplatzeffekts
- Negativerklärung (nur bei Ehegatten)
- Identifizierung nach § 11 GwG (Geldwäschegesetz)
Erforderliche Dokumente, soweit es keine gleichlautenden Hausbankformulare gibt:
- Selbstauskunft
- Grundvermögensaufstellung
- Ertragsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (Erklärung des Kunden gegenüber der Hausbank bei Antragstellung)
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
Richtlinien und Formulare für unsere Bankpartner:
- Checklisten für Banken und Sparkassen – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
- Kreditdatenmeldung
Ansprechpartner
Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich an unsere Produktspezialistin, Andrea Zimmermann:
Telefon: +49 40 611 700 31
E-Mail: a.zimmermann@bg-hamburg.de