Klassik-Bürgschaft für Avale und Avalrahmen
Der Avalkredit ist neben dem Kontokorrentkredit ein Mittel zur Liquiditätssicherung des Unternehmens. Er ersetzt die Barhinterlegung oder den Einbehalt, der von Kunden, Lieferanten oder Vermietern geltend gemacht wird, und stellt für diese eine Sicherheit dar. Diese Sicherheit heißt oft Anzahlungs-, Bietungs-, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft, je nachdem ob es sich um ein Werkvertrag, Kaufvertrag oder Miet-/Pachtvertrag handelt. Sie beinhaltet für Kleine und Mittelständische Unternehmen des Handwerks und anderer Wirtschaftszweige oft einen größeren Kreditwunsch an die Hausbank.
Wir besichern solche Avalrahmen oder größere Einzelavale durch unser Produkt Klassik-Bürgschaft.
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU
- Existenzgründer
- Freiberufler
- Insbesondere auch Unternehmen der Filmwirtschaft
Verbürgungsfähig sind Kredite zur Sicherheitenstellung für
- Bietungsgarantien
- Vertraglich vereinbarte Anzahlungen
- Vertragserfüllungseinbehalte
- Gewährleistungseinbehalte
- Miet- oder Pachtansprüche
Der Kredit kann für einen einzelnen Vertrag oder als Rahmenkredit für verschiedene Verträge zur Verfügung gestellt werden und wird von der BG in der Regel mit 60% (in der Filmwirtschaft bis 80%) verbürgt.
- Es handelt sich um ein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU.
- Das Unternehmen ist in der Freien und Hansestadt Hamburg ansässig oder
- es handelt sich um die Anmietung eines Objektes in Hamburg verbunden mit Investitionen in Hamburg oder
- es kann ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden.
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre, 4 Freijahre, danach Abstaffelung der Verbürgung in sechs jährlichen Teilschritten
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt: 1,50 % des Kreditbetrags mind. 250,- €
- Laufende Bürgschaftsprovision: 1,25 % p.a. des Kreditbetrags nach dem Stand des Kredites am 31.12. des Vorjahres
- Änderungsentgelte siehe Preis- und Konditionenverzeichnis
- Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank.
- Das Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Es können nur eAnträge entgegengenommen werden.
- eAntrag und weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie gern unsere Downloadfunktion für erforderliche Dokumente und ausführlichere Produktinformationen:
Erforderliche Dokumente für das beantragende Unternehmen:
- De-minimis-Erklärung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat
- SCHUFA-Erklärung
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
- Erfassungsbogen zur Ermittlung des BG-Arbeitsplatzeffekts
- Negativerklärung (nur bei Ehegatten)
- Identifizierung nach § 11 GwG (Geldwäschegesetz)
Erforderliche Dokumente, soweit es keine gleichlautenden Hausbankformulare gibt:
- Selbstauskunft
- Grundvermögensaufstellung
- Ertragsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (Erklärung des Kunden gegenüber der Hausbank bei Antragstellung)
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
Richtlinien und Formulare für unsere Bankpartner:
- Checklisten für Banken und Sparkassen – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
- Kreditdatenmeldung
Die Vertragsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil der Ausfallbürgschaft, die Kreditdatenmeldung ist nach Auszahlung der Kredite einzureichen.
Allgemeine Informationen:
- BG Hamburg – Allgemeine Kundeninformation
- Checkliste für Unternehmer und Gründer – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
Ansprechpartner
Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich an unseren Produktspezialisten, Andrea Jäger:
Telefon: +49 40 611 700 54
E-Mail: a.jaeger@bg-hamburg.de