BG-EnergieSparContracting!
Contracting-Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind aufgrund der hohen Erstinvestitionen oft nur schwer umsetzbar. Mit dem Programm „BG-EnergieSparContracting!“ soll es Contractoren und Contractingnehmern erleichtert werden Contracting-Vorhaben zu finanzieren. Hierbei können Bankmittel bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 Mio. € (inkl. Bestandsengagements) verbürgt werden.
Das hierzu laufende Pilot-Programm EnergieSparContracting war bis zum 31.12.2017 befristet. Die BG begleitet jedoch weiterhin Contracting-Vorhaben im Rahmen ihrer gültigen Höchstbeträge und unter folgenden Rahmenbedingungen.
Zielkunden sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, zum Beispiel:
- Contractingunternehmen
- Architekten
- Ingenieure
- Contractingnehmer
Das Programm „BG-EnergieSparContracting“ fördert insbesondere:
- die Investitionsfinanzierung (Investitionsdarlehen und Leasing-Finanzierungen) des Contractinggebers
- ein Vertragserfüllungsaval des Contractors
- ein Vertragserfüllungsaval des Contractingnehmers
- Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1,25 Mio. €.
- Bei Investitionen liegt der Verbürgunsgrad bei bis zu 80 %.
- Es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU.
- Der Firmensitz oder der Investitionsort befindet sich in Hamburg.
- Es handelt sich um ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Geschäftskonzept.
Hinweis:
Eine Kombination mit dem Programm „BG-Express!“ ist möglich.
- Laufzeit: max. 15 Jahre
- Einmaliges Entgelt: 1,50 % des verbürgten Kreditbetrages
- Laufendes Entgelt: 1,25 % p.a. des verbürgten Kreditbetrages
- Änderungsentgelte: bis zu 0,5 % des Kreditbetrages, mind. 100,– €
- Bürgschaftswünsche können formlos an die Hausbanken gerichtet werden.
- Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank.
- Das Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert.
- Online-Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie gern unsere Downloadfunktion für erforderliche Dokumente und ausführlichere Produktinformationen:
Erforderliche Dokumente für das beantragende Unternehmen:
- De-minimis-Erklärung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat
- SCHUFA-Erklärung
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
- Erfassungsbogen zur Ermittlung des BG-Arbeitsplatzeffekts
- Negativerklärung (nur bei Ehegatten)
- Identifizierung nach § 11 GwG (Geldwäschegesetz)
Erforderliche Dokumente, soweit es keine gleichlautenden Hausbankformulare gibt:
- Selbstauskunft
- Grundvermögensaufstellung
- Ertragsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (Erklärung des Kunden gegenüber der Hausbank bei Antragstellung)
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
Richtlinien und Formulare für unsere Bankpartner:
- Checklisten für Banken und Sparkassen – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
- Kreditdatenmeldung

Ansprechpartner
Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich an unsere Produktspezialistin, Andrea Zimmermann:
Telefon: +49 40 611 700 31
E-Mail: a.zimmermann@bg-hamburg.de