BG-Ausfallbürgschaft!
Neben unseren Sonderprogrammen BG-Express!, BG-Agrar!, BG-EnergieSparContracting!, BG-Leasing! und BG-Aval! bieten wir ebenso eine klassische Ausfallbürgschaft zur Absicherung eines Kreditengagements auch in der Corona-Krise. Die BG ersetzt hierdurch die fehlenden Sicherheiten für viele verschiedene Finanzierungsanlässe.
- Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU
- Existenzgründer
- Freiberufler
Verbürgungsfähig sind Kredite zur Sicherheitenstellung für, zum Beispiel:
- Finanzierungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
- Betriebsverlagerungen
- Betriebsmittelverstärkungen
- Vorratsfinanzierungen
- Auftragsfinanzierungen
- Liquiditätsüberbrückungen
- Gewährleistungen
- Garantiegewährungen
- Existenzgründung
- Geschäftsübernahme
- Tätig Teilhaberschaft
Die BG bürgt mit bis zu 80 % der Darlehens- oder Kreditsumme und maximal 2,5 Mio. Euro pro Keditnehmereinheit.
- Es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU.
- Das Unternehmen ist in der Freien und Hansestadt Hamburg ansässig oder
- es kann ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden.
- Laufzeit: bis zu 15 Jahre (bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre)
- Einmaliges Entgelt: 1,50 % des Kreditbetrags
- Laufendes Entgelt: 1,25 % p.a. des Kreditbetrags nach dem Stand des Kredites am 31.12. des Vorjahres
- Änderungsentgelte: bis zu 0,5 % des Kreditbetrages, mind. 100,– €
- Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank.
- Das Antragsverfahren ist digitalisiert. Es können nur eAnträge entgegengenommen werden.
- eAntrag und weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie gern unsere Downloadfunktion für erforderliche Dokumente und ausführlichere Produktinformationen:
Erforderliche Dokumente für das beantragende Unternehmen:
- De-minimis-Erklärung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat
- SCHUFA-Erklärung
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
- Erfassungsbogen zur Ermittlung des BG-Arbeitsplatzeffekts
- Negativerklärung (nur bei Ehegatten)
- Identifizierung nach § 11 GwG (Geldwäschegesetz)
Erforderliche Dokumente, soweit es keine gleichlautenden Hausbankformulare gibt:
- Selbstauskunft
- Grundvermögensaufstellung
- Ertragsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Erklärung zur Datenspeicherung sowie zur Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (Erklärung des Kunden gegenüber der Hausbank bei Antragstellung)
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenübermittlung
Richtlinien und Formulare für unsere Bankpartner:
- Checklisten für Banken und Sparkassen – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
- Kreditdatenmeldung
Die Vertragsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil der Ausfallbürgschaft, die Kreditdatenmeldung ist nach Auszahlung der Kredite einzureichen.
Allgemeine Informationen:
- BG Hamburg – Allgemeine Kundeninformation
- Checkliste für Unternehmer und Gründer – Welche Unterlagen benötigt die BG zur Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages?
- SmartBusinessPlan: Zugang zur unverbindlichen und kostenlosen 30-Tage Vollversion

Ansprechpartner
Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich an unsere Firmenkundenbetreuer/-innen oder informieren Sie sich über unsere
Hotline 040 – 611 700 100.