Barkassenprogramm`06!
Barkassenprogramm'06!
Die Barkassen sind wichtig für den Hamburger Hafen! - Sie gehören zum typischen Hafenbild dazu, genau wie die Landungsbücken und der Michel. Doch neue Sicherheitsstandards für Fahrgastschiffe machen es den Barkassenbesitzern schwer, ihre Schiffe müssen umgerüstet werden.
Eine Pflicht für alle Barkassen ist ab dem 1. Januar 2007 ein großer Lufttank, der das Schiff im Ernstfall länger schwimmfähig machen soll, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten. Für diese Neuregelung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2012.
So helfen die Behörde für Wirtschaft und Arbeit und die BG
Um die gut 30.000 Euro für den Umbau an den Barkassen zu finanzieren, ohne den Eigner in Existenzschwierigkeiten zu bringen, stellt die BG im Namen und für Rechnung der Stadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Zuschüsse bis zu 60 Prozent der zu zahlenden Umrüstkosten zur Verfügung. Die restlichen Kosten sollen grundsätzlich aus Eigenmitteln getragen werden. Einzelheiten zu diesem Programm finden Sie in der entsprechenden Richtlinie. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung:
Um Anreize für eine möglichst baldige Umrüstung zu schaffen, ist die Zuschusshöhe gestaffelt: In den Jahren 2007 und 2008 sollen 60 Prozent der tatsächlichen Kosten, aber maximal 18.000 Euro pro Barkasse, gewährt werden; 2009 dann 50 Prozent, maximal 15.000 Euro; und im Jahre 2010 können 40 Prozent (maximal 12.000 Euro) Zuschuss zugesagt werden. Barkassenbesitzer, die die erforderlichen Eigenmittel nicht aufbringen, können alternativ eine Darlehensgewährung mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, bis maximal 30.000 Euro beantragen. Die Zinssätze sind ebenfalls gestaffelt nach dem Umrüstjahr (zwischen 2,5 und 4,5%). Genaueres regelt gestaffelt auch hier die entsprechende Richtlinie.
Sofern die Umrüstung nicht mehr lohnt und der Barkassenbesitzer den Neubau eines Fahrzeugs gleichen Umfangs bauen lassen möchte, wird auch dieser Neubau mit den vorgenannten Zuschussquoten und Höchstbeträgen unterstützt.
Wie bei allen anderen Zuschussprogrammen gilt auch hier:
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgt sein.
Informationen und Ansprechpartner
Für weitere Fragen stehen Ihnen in unserem Hause zur Verfügung:
Werner Knöchel, Tel: (040) 611 700-32 und
Stephanie Walda, Tel: (040) 611 700-51
Dokumente
Richtlinien (21,4 Kilobytes)
Antragsformular (48 Kilobytes)
Anlage zum Antrag (15,8 Kilobytes)