zurück zur Startseite
Bürgschaftsgemeinschaft HamburgBürgschaftsgemeinschaft HamburgInfosBürgschaftsgemeinschaft HamburgBürgschaftenBürgschaftsgemeinschaft HamburgZuschüsseBürgschaftsgemeinschaft HamburgÜber die BG
Zuschüsse > Gründungsprämie Handwerk! > Gründungsprämie Handwerk!
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg

Gründungsprämie Handwerk!

Gründungsprämie Handwerk!

Sie sind Handwerksmeister/in?

Sie wollen sich durch eine
Neugründung oder Betriebsübernahme
selbständig machen?

Sie wollen für Ihre Gründung mehr als
15.000 Euro investieren?

Sie schaffen innerhalb der ersten zwei
Jahre nach Gründung zwei familienfremde
Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze?

...dann bietet Ihnen die
GründungsprämieHandwerk! einen
Zuschuss bis zu 10.000 Euro.

Die Hamburger Wirtschaft braucht das Hamburger Handwerk.

Zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze werden weiterhin zur nachhaltigen Stärkung der Hamburger Wirtschaft benötigt. Um die Handwerksmeisterinnen und –meister auf Ihren ersten Metern in die Selbständigkeit zu unterstützen, hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit der Handwerkskammer Hamburg und der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH die GründungsprämieHandwerk! initiiert.

So helfen die BG und Ihre Kammer:

Bei beiden Partnern erhalten Sie die Richtlinien, den erforderlichen
Antrag und die Anlage „Mindestanforderung an den Geschäftsplan“. Die Handwerkskammer Hamburg prüft Ihren Businessplan auf Vollständigkeit, Plausibilität, die Antragsberechtigung und die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Die BG ist Ihr Ansprechpartner für die Abwicklung und kümmert sich um alle weiteren Formalitäten im Namen der Freien und Hansestadt
Hamburg.

Wie sieht die Förderung durch die GründungsprämieHandwerk! genau aus?

Wichtig: Details regeln die Programmrichtlinien. Beantragen
Sie unbedingt vor Ihrem ersten Schritt in die Selbständigkeit (d.h. z.B. vor Eintragung in die Handwerksrolle und Gewerbeanmeldung) mit Ihrem vollständigen Businessplan bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH oder der Handwerkskammer Hamburg die GründungsprämieHandwerk! Hierfür ist u.a. Ihre Planung zur Schaffung von mindestens zwei neuen, familienfremden Vollzeitarbeits- oder Ausbildungsplätzen (exklusive Gründer/in) innerhalb von zwei Jahren nach Gründung bzw. Übernahme erforderlich. Die Auszahlung der ersten 5.000 Euro erfolgt nach vollzogener Gründung / Übernahme. Weitere 5.000 Euro erhalten Sie, sofern die Nachhaltigkeit dieser bei Gründung / Übernahme neu geschaffenen Arbeitsplätze nach Ablauf von zwei weiteren Jahren gegeben ist.

Dokumente

Antrag (59,2 Kilobytes)
Richtlinien (56,1 Kilobytes)

» Kontakt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
TELEFON 040 / 611 7000

Ansprechpartner
Adresse und Anfahrtsplan
Rückruf-Service

» Häufig gestellte Fragen zu Investitionszuschüsse
Wer oder was kann nicht gefördert werden?

Förderausnahmen: u. a. freiberuflich tätige Unternehmer oder Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich Verkehr oder Landwirtschaft, Ersatzinvestitionen, Vermögenswerte des Umlaufvermögens

» Kundenportraits
Miniatur Wunderland

Kundenportrait: Miniatur Wunderland In Hamburg steht seit 2001 die größte computergesteuerte digitale Modell-Eisenbahnanlage der Welt - sie wurde schnell zur Touristenattraktion. Dies macht Geschäftsführer Frederik Braun zum "glücklichsten Unternehmer Hamburgs."

» Besuchen Sie auch
Gründerhaus, BTG und H.E.I.

Logos von Gruenderhaus.de BTG-Hamburg und HEI-Hamburg. Hilfreiche Seiten für Existenzgründer. BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH H.E.I. - Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen ist eine Einrichtung der Hamburger Wirtschaft. Gruenderhaus.de - der Informationspool für Existenzgründer.




© Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg