BG Leasing!
„Keine Finanzierung darf an mangelnden Sicherheiten scheitern!“
Nun können wir ergänzen: „... auch keine Leasingfinanzierung.“ Künftig können wir nicht nur -wie bisher- den Kreditinstituten bei dem Ankauf von Leasingforderungen mit einer Ausfallbürgschaft zur Verfügung stehen, sondern uns auch direkt gegenüber der Leasinggesellschaft verbürgen. Wir konnten bereits erfolgreich erste Leasinggeber mit Ausfallbürgschaften der BG ausstatten.
Wie funktioniert BG-Leasing!
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer möchte ein Wirtschaftsgut leasen, z.B. eine Maschine, eine große EDV-Anlage oder Ähnliches.
Dem Leasinggeber reicht der Finanzierungsgegenstand, hier die Maschine oder EDV-Anlage, als nachhaltige Sicherheit nicht aus. Er beantragt –wie gewohnt schriftlich, jedoch ohne Antragsformulare- eine Ausfallbürgschaft der BG. Die Unternehmerin/der Unternehmer unterschreibt unsere Vergabebedingungen. Um diese „Formalitäten“ kümmern sich die Firmenkundenbetreuer/innen der BG.
Die BG prüft das Vorhaben und stellt es in einem Bewilligungsausschuss vor. Parallel erhält die Leasinggesellschaft unsere Darstellung zur Abstimmung. Nach der Bewilligung in unserem Ausschuss übersenden wir die Urkunde an die Leasinggesellschaft. Eine Kopie erhält der Kunde zur Kenntnis.
Noch ein Hinweis für die Leasinggeber
Da wir zwar bis zu unserem Bürgschaftshöchstbetrag auch für rückständige Raten und Zinsen haften, jedoch nicht für Renditeanteile, die in der gesamten Leasingforderung oft bereits enthalten sind, übersenden wir mit der Urkunde ebenfalls eine Barwerttabelle, die wir gemeinsam mit der Leasinggesellschaft aus den dargestellten Kondition errechnen. Weitere Einzelheiten zwischen dem Leasinggeber und der BG regeln unsere Vertragsbedingungen für Leasinggeschäfte.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an:
Torsten Stier: 040-61170036
Werner Knöchel: 040-61170032