Was ist eine Ausfallbürgschaft?
Ausfallbürgschaften sind für die Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten, da Bankbürgschaften. Sie sind im Interesse der Mittelstandsförderung von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern rückverbürgt.
Durch die Übernahme von Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften können typisch stille Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen abgesichert werden.
