EuMi '05!
Zuschuss-Programm für Existenzgründung und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg (EuMi'05)
Gültig ab 01.12.2005
Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) und fördert Investitionsvorhaben in Hamburg von max. 1.200.000,-- € durch Bezuschussung der Aufwendungen für Bankkredite mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Es ergeben sich aus den Richtlinien, die Sie in unserem Downloadcenter finden, mögliche Zuschüsse von € 1.000,-- (Mindestbetrag) bis zu € 25.000,-- (Zuschussobergrenze).
Gefördert werden folgende Personengruppen
Förderanlass:
Existenzgründung, tätige Beteiligung oder Unternehmensübernahme
Antragsberechtigte:
Natürliche Personen, die erstmals - oder nach mindestens 3-jähriger unselbstständiger Tätigkeit wieder - als gewerbliche Unternehmer oder Gesellschafter eines Unternehmens mit Sitz in Hamburg selbstständig tätig werden.
Förderanlass:
Existenzsicherung bzw. Erweiterung eines Einzelunternehmens
Antragsberechtigte:
Gewerbliche Unternehmer / Unternehmen, die noch keine 3 Jahre selbstständig tätig / gegründet sind bzw. Einzelunternehmer, die ihre Nebenexistenz zu einer Vollexistenz ausbauen.
Förderanlass:
Wesentliche Erweiterung oder notwendige Betriebsverlagerung
Antragsberechtigte:
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Hamburg, die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von € 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von € 43 Mio. nicht übersteigen (KMU) inklusive verbundener Unternehmen (≥25%).
Eine Abhängigkeit von Unternehmen, die keine KMU sind (≥ 25%), darf nicht gegeben sein.
Die wesentliche Erweiterung beinhaltet die Schaffung von mindestens 20% mehr Arbeitsplätze bei Zuschussabruf.
Förderanlass:
Errichtung von Betrieben in Hamburg (Ansiedlung).
Antragsberechtigte:
Gewerbliche Unternehmen (KMU, s. oben), die ihren Firmensitz von außerhalb nach Hamburg verlegen.
Wer oder was nicht gefördert werden kann (Förderausnahmen)
- Freiberuflich tätige Unternehmer oder Unternehmen
- Unternehmen aus den Bereichen Verkehr oder landwirtschaftliche Erzeugung und Vermarktung (sektorale Ausschlüsse bei de-minimis-Beihilfen)
- Ersatzinvestitionen oder behördlich auferlegte Investitionen
- Vermögenswerte des Umlaufvermögens (Ware, Betriebsmittel)
- Firmenwerte (Good will)
- Eigenleistungen oder Sacheinlagen
- Vorhaben, die bereits durch andere staatliche Förderungen unterstützt werden (keine staatliche Doppelförderung)
- Unternehmen, soweit sie ihr de-minimis-Fördervolumen von € 100.000,-- in den letzten drei Jahren überschreiten.
Die Zuschüsse sind mit einer Bestätigung des finanzierenden Kreditinstituts direkt bei der BG zu beantragen.
Die Antragsvordrucke sowie Programmrichtlinien können Sie sich im Bereich "Downloads" herunterladen.
Zu den Downloads
Mindestvoraussetzungen für eine Bezuschussung
- Mit den Vorhaben darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein (Ausnahme: Mietverträge oder nicht verpflichtende Vorverträge / Planungen).
- Die finanzierende Bank muss zum Antrag ihre Kreditbereitschaft erklären.
- Die Kreditverwendung / Investitionsdurchführung muss bei Abruf durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, ebenso die Erfüllung formulierter Auflagen und Bedingungen.
- Der Zuschussabruf muss nach Bewilligung innerhalb von 12 Monaten bei Bauvorhaben innerhalb von 24 Monaten, erfolgt sein. Bei Vorhabensverzögerungen ist bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH vor Ablauf der Abruffrist eine begründete Verlängerung zu beantragen.
- Das Unternehmen muss seinen Firmensitz mindestens 5 Jahre nach Zuschussauszahlung in Hamburg behalten.
- Bei vorzeitiger Aufgabe des Vorhabens und/oder Rückzahlung des Kredites hat das Unternehmen die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH zu unterrichten.
Der Weg zur BG
Der Weg zur BG ist unkompliziert:
Der Existenzgründer oder Unternehmer wendet sich nach Absprache mit seiner Hausbank mit seinem Investitionsvorhaben rechtzeitig an die Bürgschaftsgemeinschaft und reicht bankübliche Unterlagen ein.
Die BG bespricht den Antrag mit dem Kunden. Zu dem Zuschussantrag wird eine fachkundige Stelle (Kammer/Verband) gehört; sie gibt eine Stellungnahme ab. Die abschließende Entscheidung trifft die BG in einem ihrer Kreditausschüsse. Der gesamte Weg soll nicht länger als 4 Wochen dauern.