Der Antragsweg
Bürgschaften - Der Weg zur BG
Der Weg zur BG ist unkompliziert:
Der Existenzgründer oder Unternehmer wendet sich rechtzeitig mit seinem Kreditwunsch an seine Bank oder Sparkasse. Hält sie zur Kreditabsicherung eine Ausfallbürgschaft der BG für nötig, schaltet sie uns ein.
Notwendige Kreditunterlagen:
Vorhabensbeschreibung und die letzten drei Jahresabschlüsse;
bei Existenzgründern ferner Lebenslauf und Ertragsvorschau.
Die BG bespricht den Antrag mit dem Kunden (möglichst im Betrieb)
Zu dem Bürgschaftsantrag wird eine fachkundige Stelle (Kammer/Verband) gehört; sie gibt eine Stellungnahme ab.
Die abschließende Entscheidung trifft die BG in einem ihrer Kreditausschüsse. Der gesamte Weg dauert ca. 4 Wochen.
- Hausbank
- Bürgschaftsgemeinschaft
- Handels-/Handwerkskammer
- Bewilligungsausschuss
- Urkunde
Kreditausschuss
In dem Bewilligungsausschuss der BG sind neben unseren Partnern auch Unternehmer vom Fach eingebunden. Ein äußerst effektives branchenübergreifendes Entscheidungsgremium: Nur 2% der von uns geförderten Unternehmer müssen wieder aufgeben, bundesweit sind es ohne Förderung über 20%.
