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Neuorganisation der Bewilligungsausschüsse

24. Mai 2012

Neuordnung der Bewilligungsausschüsse

Die Einführung des Kleinen Bewilligungsausschusses im Mai 2000 für Bürgschaften bis 100 T€ hat sich bewährt. Nach Stückzahl werden ca. 50% der Anträge dort behandelt und durch das vereinfachte Verfahren und den wöchentlichen Sitzungsrhythmus im Interesse unserer Kreditnehmer schneller entschieden.

Angesichts der guten Erfahrungen mit diesem neuen Modell und mit dem Ziel einer weiteren Verschlankung und Straffung unserer Prozesse haben Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung einer Neuordnung auch der übrigen Bewilligungsausschüsse zugestimmt. Zum 1.1.2003 werden die bisher 8 Ausschüsse, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind, zu einem Bewilligungsausschuss zusammengelegt, der künftig ebenfalls wöchentlich tagt und damit schnellere Entscheidungen ermöglicht. Die bewährte Fachkompetenz des Ausschusses bleibt erhalten bzw. wird durch Anwesenheit von Handwerks- und Handelskammer in jeder Sitzung und durch einen flexibleren Einsatz der Fachvertreter noch gestärkt.

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